Praxisadresse:

Zahnarztpraxis Arik Botmann
Am Kornmarkt 4
54290 Trier

Tel.: 0651 - 170 80 70
Fax: 0651 - 170 81 37

Login Form






Passwort vergessen?

Newsflash

Selbstsicher und strahlend reden und lachen können – ohne Angst vor Mundgeruch oder störenden Zahn-
belägen? Informieren Sie sich über die Vorteile der Professionellen Zahnreinigung "PZR"  (Zusatzleistung). [PDF]

Service

Kennen Sie schon unseren Service der Online-Terminwunsch-Anfrage? [mehr]
Home arrow Impressum
PDF Drucken E-Mail

Impressum

Herausgeber und für den Inhalt verantwortlicher:

Arik Botmann, Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon: 0651 - 170 80 70, Telefax: 0651 - 170 81 37,
Internet: www.zahnarzt-botmann.de

Berufsrechtliche Angaben

Verleihender Staat für die gesetzliche Berufsbezeichnung des Zahnarztes: Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Kammer:
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Langenbeckstr. 2
55131 Mainz

Telefon:  06131 / 9613660
Telefax:  06131 / 9613689

E-Mail:
Internet: www.lzk-rheinland-pfalz.de


Urheberrecht

Die Wort- / Bildmarke Botmann ® ist ein geschütztes Markenzeichen der Zahnarztpraxis Arik Botmann (Design: ahonen praxismarketing). Die Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung der Zahnarztpraxis Arik Botmann darf der Inhalt dieser Seite in keiner Form reproduziert, verändert, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Konzept, Grafik und Gestaltung Internetpräsenz (CMS)

ahonen praxismarketing, Im Stern 1, 76698 Ubstadt-Weiher

Copyright-Hinweis ahonen praxismarketing:
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Web-Seite darf ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers in irgendeiner Form außer durch Vervielfältigung im Internet reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen, verwendbare Sprache übertragen oder übersetzt werden. Die Wiedergabe von Warenzeichen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen auf dieser Web-Seite berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von Jedermann frei benützt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch um eingetragene oder sonstige gesetzlich geschüzte Kennzeichen handeln, wenn sie eigens als solche markiert sind.